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August 2012 – Neue Gebührenordnung (GOZ): Informationen zur Abrechnung

Zum 1. Januar 2012 ist die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in Kraft getreten. Sie wurde am 16. November vom Bundeskabinett verabschiedet und hat die alte, seit 1988 gültige GOZ, abgelöst.

Hintergrund neue GOZ
Die Gebührenordnung für Zahnärzte beschreibt, wie zahnärztliche Leistungen für Privatpatienten von den privaten Krankenversicherungen vergütet werden. Für gesetzlich versicherte Patienten gilt sie nur, wenn diese Leistungen in Anspruch nehmen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten sind. Dazu zählen unter anderem Kunststofffüllungen, einige Formen von Zahnersatz oder auch professionelle Zahnreinigungen.

Die GOZ wurde neu geregelt, weil sie nicht mehr dem aktuellen Stand der Zahnmedizin entsprach. Beispielsweise waren die Verwendung moderner Technik und Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung in der alten GOZ nicht berücksichtigt. Das führte regelmäßig zu Problemen bei der Abrechnung mit den privaten Krankenversicherungen – diese Leistungen mussten in der Rechnung umschrieben werden („analoge Leistungen“).

Sie haben Fragen zur GOZ? Wir helfen Ihnen gern weiter!